Karl der Große verfügte im "Capitulare de Villis et curtis Imperialibus" aus dem Jahre 802, einer Sammlung von Vorschriften für die Krongüter und Reichshöfe, dass auf jedem Krongut und Reichshof ein Garten mit Kräutern und Pflanzen angelegt werden sollte. In dieser Verordnung war genau festgelegt, welche Kräuter und Pflanzen angebaut werden mussten. Es handelte sich um 48 Nutz- und 24 Arzneipflanzen, die nähren, würzen, heilen, haltbar machen oder auch Ungeziefer vertreiben sollten.
Diese Pflanzen, die oft auch paralell zur Ernte der Gartenpflanzen wild gesammelt wurden, sind entweder einheimisch (z.B. Bärlauch, Schwertlilie, Bärwurz, Lattich, Brunnenkresse, Apfel, Kirsche, Haselnuss) oder aus dem Mittelmeerraum stammend (z.B. Anis, Dill, Salbei, Muskatellersalbei, Rosmarin, Pomeranze, Meerzwiebel). Die aus ferneren Ländern stammenden Pflanzen gelangten als Samen, Stecklinge, Reiser nach Nord- und Mitteleuropa.
Zahlreiche Pflanzen haben mehrere Funktionen: Sie würzen und heilen wie Minze und Kümmel oder sie nähren und heilen wie Zwiebeln oder würzen und machen haltbar wie Dill.
© by Doc-Nature :: Medizinlexikon :: Bachblüten Ratgeber